Gewinnspielversicherungen im Vergleich

Gewinnspielversicherungen im Vergleich

Gewinnspielversicherung vs Promotion-SCHIRM®

Die herkömmliche Gewinnspielversicherung, Full-Service-  Gewinnspielabsicherungen und sog. Risikoübernahmen sind wichtige Instrumente im Marketingmix. Die Frage nach dem optimalen Instrument kommt regelmäßig dann auf, wenn ein Gewinnspiel mit einem spektakulären Hauptpreis  oder eine aufmerksamkeitsstarke Zugabeaktion durchführt werden soll und die Kosten des Hauptgewinns oder des “Ãœbererfolgs” der Zugabeaktion durch eine Gewinnspielversicherung o.ä. abgesichert werden sollen.

Nachfolgend gibt diese Seite einen kurzen Überblick über die Terminologie der Branche und klärt die wesentlichen Begriffe in Abgrenzung zur und im Vergleich mit der einfachen Gewinnspielversicherung.
Schließlich finden Sie Informationen zu unserer Empfehlung, dem  markenrechtlich geschützten Promotion-SCHIRM®, der ersten  Gewinnspielabsicherung mit 20 % KickBack im Nichtgewinnfall. Hier werden ca. 100 der schönsten und erfolgreichsten Promotionideen mit Gewinnspielabsicherung beschrieben; auch ein Katalog steht zum Download bereit.

 

Promotion-SCHIRM® toppt herkömmliche Gewinnspielversicherung

Der markenrechtlich geschützte Promotion-SCHIRM® ist die erste Gewinnspielabsicherung mit KickBack. Er kommt genau wie eine Gewinnspielversicherung für den/die ausgelobten Hauptgewinn(e) einer Promotion oder eines Gewinnspiels gegen Zahlung einer vorher feststehenden “Prämie” auf.  Zusätzlich zum BestPreis bietet er jedoch ein ganzes Bündel von Serviceleistungen und ein einzigartiges Versprechen:

Findet Ihre Promotion keinen Gewinner, zahlt der Promotion-SCHIRM® 20 % seiner Vergütung zurück. Garantiert.

Der Promotion-SCHIRM® kann sehr einfach gebucht werden:

1. Wählen Sie eine passende Promotion aus unserem Standardangebot oder teilen Sie uns Ihre Idee mit
2. Binnen Stunden mailen wir Ihnen ein BestPreis-Angebot
3. Nach Annahme des Angebots geht Ihnen die Rechnung zu
4. Sofort nach Zahlungseingang bestätigen wir die Haftungsübernahme und stellen die Hardware bereit.
5.
Und dann kann es losgehen: Ihre Promotion startet wie gewünscht. Wir drücken die Daumen für einen glücklichen Gewinner!
6.
Findet sich ein Gewinner, zahlt der Promotion-SCHIRM® den ausgelobten Preis aus - egal, ob 10.000 € oder Millionen.
7.
Bleibt die Promotion ohne Gewinner,  zahlen wir 20 % unserer Vergütung zurück. Fair, oder?

 

Prize Bonus

Gegenstand einer Prize Bonus - Vereinbarung ist der dem  Versicherungsnehmer durch den Eintritt einer vorab festgelegten Bedingung entstandene Vermögensschaden. Vielfach werden durch eine Prize Bonus - Vereinbarung Bonuszahlungen an Sportler abgesichert, gleichgültig, ob diese aufgrund eines Erfolgs fällig werden oder dem Begünstigten aufgrund Mißerfolgs entgehen. Der Gegenstand einer Prize Bonus - Vereinbarung ist daher nicht als Gewinnspielversicherung, sondern als Preisgeldversicherung zu qualifizieren. Auch diese Risikogruppe kann  durch den Promotion-SCHIRM® gedeckt werden.

 

Prize Indemnity

Gegenstand einer Prize Indemnity - Vereinbarung ist in Abgrenzung zur Gewinnspielversicherung der dem Begünstigten durch den Eintritt einer vorab festgelegten Bedingung entstandene Vermögensschaden (Indemnity = Entschädigung). Vielfach werden durch eine Prize Indemnity - Vereinbarung wirtschaftliche Schäden ausgeglichen, die bei Vereinen oder Sponsoren im Zuge eines sportlichen Abstiegs auftreten. Bekannt wurde die Prize Indemnity, als Bayer Leverkusen als Vorjahres-Champions League - Finalist des Vorjahres im Jahre 2003 fast aus der Bundesliga abgestiegen wäre. Der Verein hatte sich vorausschauend durch eine Prize Indemnity - Vereinbarung gegen das mit einem Abstieg verbundene wirtschaftliche Risiko abgesichert. Auch für dieses Risiko bietet der Promotion-SCHIRM® - anders als eine Gewinnspielversicherung - eine Lösung.

 

Gewinn-Versicherung (ist keine Gewinnspielversicherung)

Gegenstand einer Gewinn-Versicherung ist der durch den Eintritt des Versicherungsfalles entgangene Gewinn. Klassischer Anwendungsfall der Gewinn-Versicherung ist die Betriebsunterbrechungsversicherung. Die Gewinn-Versicherung kommt aber auch in der Personen-, der Transport- und der Sachversicherung vor. Versichert ist üblicherweise die Gewinnerwartung.
Die Gewinn-Versicherung ist damit keine Variante der Gewinnspielversicherung und wird hier nur zum Zwecke der Begriffsklärung aufgeführt.

 

Preisgeld-Versicherung

Gegenstand einer Preisgeld-Versicherung ist der dem  Versicherungsnehmer durch das Fälligwerden eines ausgelobten Preisgeldes entstandene Vermögensschaden. Anders als bei der Gewinnspielversicherung geht es bei der Preisgeldversicherung  gewöhnlich um Prämienzahlungen etwa für Sportler. Der Gegenstand einer Preisgeldversicherung ist daher praktisch identisch mit dem einer Prize Bonus - Vereinbarung.

 

Gewinnspiel-Absicherung

Eine Gewinnspielabsicherung übernimmt wie eine Gewinnspielversicherung das Risiko des Gewinneintritts und kommt also im Gewinnfall für den ausgelobten Preis auf. Vertragspartner des Veranstalters ist primär jedoch keine Versicherung, sondern ein spezialisierter Risikoträger, für dessen Rückdeckung allerdings oftmals wiederum Versicherungen sorgen. Während Versicherungen regelmäßig nur ein sehr schmales Promotionspektrum abdecken und unverzichtbare Promotionhardware wie sichere Server, Glastresore, Sicherheitsumschläge etc nicht zur Hand haben, verfügt der auf Promotions und Gewinnspiele spezialisierte Absicherer meist über einen großen Fundus an Hardware sowie Know-How, vermag so eine große Palette von Standardpromotions anzubieten und auch ungewöhnliche Kundenideen abzusichern (vergl. Promotion-SCHIRM®).

 

Gewinnspielversicherung

Gegenstand einer Gewinnspielversicherung ist der Vermögensschaden, der dem Versicherten dadurch erwächst, dass der im Rahmen eines Gewinnspiels oder einer sonstigen Promotion ausgelobte Gewinn fällig wird.

Voraussetzung einer Gewinnspielversicherung ist grundsätzlich, dass der Gewinn fällig werden kann, jedoch nicht zwingend fällig werden muss. Während bei einer Verlosung feststeht, dass ein bestimmter Gewinn ausgeschüttet wird und die Gewinnchance eines einzelnen Teilnehmers weitgehend von der Gesamtzahl aller Teilnehmer abhängt, wird die individuelle Gewinnchance bei einem versicherten Gewinnspiel vorab unabhängig von der Teilnehmerzahl festgelegt. Die Gewinnwahrscheinlichkeit bestimmt im Wesentlichen die Kosten der Gewinnspielversicherung.

Anbieter herkömmlicher Gewinnspielversicherungen sind Makler, die gegen eine Provision Angebote verschiedener Versicherer vermitteln. Die Höhe der Provision liegt oftmals bei 15 %, bisweilen aber auch darüber. Seit 1.7.2008 ist der Versicherer verpflichtet, bei Vertragsschluss die Abschlusskosten offen zu legen. Vielfach zeichnen “Underwriter” im Auftrag der jeweiligen Versicherung. Selbstverständlich muss der Kunde auch deren Tätigkeit über die Prämie mitbezahlen.

Die Versicherungssteuer in Höhe von derzeit 19 % macht sich nachhaltig bei den Kosten der Gewinnspielversicherung bemerkbar, weil sie  nicht als Vorsteuer abgesetzt werden kann. Bewährte Alternative zur Gewinnspielversicherung ist der Promotion-SCHIRM®, bei dem - anders als bei der Gewinnspielversicherung! - keine Versicherungssteuer anfällt.

 

Geschicklichkeitsspiel-Versicherung

Gegenstand einer Geschicklichkeitsspiel-Versicherung ist der dem  Versicherungsnehmer durch das Fälligwerden eines ausgelobten Gewinns entstandene Vermögensschaden. Der Gegenstand einer Geschicklichkeitsspiel- Versicherung ist daher identisch mit dem einer Gewinnspielversicherung. Der Terminus “Geschicklichkeitsspielversicherung” bezieht sich speziell auf “Skill-based”- Gewinnspiele (wenn also der Erfolg vorwiegend vom Können der Teilnehmer abhängt) und ist eher ungebräuchlich.