Die herkömmliche Gewinnspielversicherung, Full-Service- Gewinnspielabsicherungen und sog. Risikoübernahmen sind wichtige Instrumente im Marketingmix. Die Frage nach dem optimalen Instrument kommt regelmäßig dann auf, wenn ein Gewinnspiel mit einem spektakulären Hauptpreis oder eine aufmerksamkeitsstarke Zugabeaktion durchführt werden soll und die Kosten des Hauptgewinns oder des “Ãœbererfolgs” der Zugabeaktion durch eine Gewinnspielversicherung o.ä. abgesichert werden sollen.
Nachfolgend gibt diese Seite einen kurzen Überblick über die Terminologie der Branche und klärt die wesentlichen Begriffe in Abgrenzung zur und im Vergleich mit der einfachen Gewinnspielversicherung.
Schließlich finden Sie Informationen zu unserer Empfehlung, dem markenrechtlich geschützten Promotion-SCHIRM®, der ersten Gewinnspielabsicherung mit 20 % KickBack im Nichtgewinnfall. Hier werden ca. 100 der schönsten und erfolgreichsten Promotionideen mit Gewinnspielabsicherung beschrieben; auch ein Katalog steht zum Download bereit.
Der markenrechtlich geschützte Promotion-SCHIRM® ist die erste Gewinnspielabsicherung mit KickBack. Er kommt genau wie eine Gewinnspielversicherung für den/die ausgelobten Hauptgewinn(e) einer Promotion oder eines Gewinnspiels gegen Zahlung einer vorher feststehenden “Prämie” auf. Zusätzlich zum BestPreis bietet er jedoch ein ganzes Bündel von Serviceleistungen und ein einzigartiges Versprechen:
Findet Ihre Promotion keinen Gewinner, zahlt der Promotion-SCHIRM® 20 % seiner Vergütung zurück. Garantiert.
Der Promotion-SCHIRM® kann sehr einfach gebucht werden:
1. Wählen Sie eine passende Promotion aus unserem Standardangebot oder teilen Sie uns Ihre Idee mit
2. Binnen Stunden mailen wir Ihnen ein BestPreis-Angebot
3. Nach Annahme des Angebots geht Ihnen die Rechnung zu
4. Sofort nach Zahlungseingang bestätigen wir die Haftungsübernahme und stellen die Hardware bereit.
5. Und dann kann es losgehen: Ihre Promotion startet wie gewünscht. Wir drücken die Daumen für einen glücklichen Gewinner!
6. Findet sich ein Gewinner, zahlt der Promotion-SCHIRM® den ausgelobten Preis aus - egal, ob 10.000 € oder Millionen.
7. Bleibt die Promotion ohne Gewinner, zahlen wir 20 % unserer Vergütung zurück. Fair, oder?
Gegenstand einer Prize Bonus - Vereinbarung ist der dem Versicherungsnehmer durch den Eintritt einer vorab festgelegten Bedingung entstandene Vermögensschaden. Vielfach werden durch eine Prize Bonus - Vereinbarung Bonuszahlungen an Sportler abgesichert, gleichgültig, ob diese aufgrund eines Erfolgs fällig werden oder dem Begünstigten aufgrund Mißerfolgs entgehen. Der Gegenstand einer Prize Bonus - Vereinbarung ist daher nicht als Gewinnspielversicherung, sondern als Preisgeldversicherung zu qualifizieren. Auch diese Risikogruppe kann durch den Promotion-SCHIRM® gedeckt werden.
Gegenstand einer Preisgeld-Versicherung ist der dem Versicherungsnehmer durch das Fälligwerden eines ausgelobten Preisgeldes entstandene Vermögensschaden. Anders als bei der Gewinnspielversicherung geht es bei der Preisgeldversicherung gewöhnlich um Prämienzahlungen etwa für Sportler. Der Gegenstand einer Preisgeldversicherung ist daher praktisch identisch mit dem einer Prize Bonus - Vereinbarung.
Eine Gewinnspielabsicherung übernimmt wie eine Gewinnspielversicherung das Risiko des Gewinneintritts und kommt also im Gewinnfall für den ausgelobten Preis auf. Vertragspartner des Veranstalters ist primär jedoch keine Versicherung, sondern ein spezialisierter Risikoträger, für dessen Rückdeckung allerdings oftmals wiederum Versicherungen sorgen. Während Versicherungen regelmäßig nur ein sehr schmales Promotionspektrum abdecken und unverzichtbare Promotionhardware wie sichere Server, Glastresore, Sicherheitsumschläge etc nicht zur Hand haben, verfügt der auf Promotions und Gewinnspiele spezialisierte Absicherer meist über einen großen Fundus an Hardware sowie Know-How, vermag so eine große Palette von Standardpromotions anzubieten und auch ungewöhnliche Kundenideen abzusichern (vergl. Promotion-SCHIRM®).
Voraussetzung einer Gewinnspielversicherung ist grundsätzlich, dass der Gewinn fällig werden kann, jedoch nicht zwingend fällig werden muss. Während bei einer Verlosung feststeht, dass ein bestimmter Gewinn ausgeschüttet wird und die Gewinnchance eines einzelnen Teilnehmers weitgehend von der Gesamtzahl aller Teilnehmer abhängt, wird die individuelle Gewinnchance bei einem versicherten Gewinnspiel vorab unabhängig von der Teilnehmerzahl festgelegt. Die Gewinnwahrscheinlichkeit bestimmt im Wesentlichen die Kosten der Gewinnspielversicherung.
Anbieter herkömmlicher Gewinnspielversicherungen sind Makler, die gegen eine Provision Angebote verschiedener Versicherer vermitteln. Die Höhe der Provision liegt oftmals bei 15 %, bisweilen aber auch darüber. Seit 1.7.2008 ist der Versicherer verpflichtet, bei Vertragsschluss die Abschlusskosten offen zu legen. Vielfach zeichnen “Underwriter” im Auftrag der jeweiligen Versicherung. Selbstverständlich muss der Kunde auch deren Tätigkeit über die Prämie mitbezahlen.
Die Versicherungssteuer in Höhe von derzeit 19 % macht sich nachhaltig bei den Kosten der Gewinnspielversicherung bemerkbar, weil sie nicht als Vorsteuer abgesetzt werden kann. Bewährte Alternative zur Gewinnspielversicherung ist der Promotion-SCHIRM®, bei dem - anders als bei der Gewinnspielversicherung! - keine Versicherungssteuer anfällt.
Gegenstand einer Geschicklichkeitsspiel-Versicherung ist der dem Versicherungsnehmer durch das Fälligwerden eines ausgelobten Gewinns entstandene Vermögensschaden. Der Gegenstand einer Geschicklichkeitsspiel- Versicherung ist daher identisch mit dem einer Gewinnspielversicherung. Der Terminus “Geschicklichkeitsspielversicherung” bezieht sich speziell auf “Skill-based”- Gewinnspiele (wenn also der Erfolg vorwiegend vom Können der Teilnehmer abhängt) und ist eher ungebräuchlich.